Abtretung - Sicherungszession & verlängerter Eigentumsvorbehalt: 1 Definition

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Die neuesten Definition zum Thema Abtretung - Sicherungszession & verlängerter Eigentumsvorbehalt

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Eigentumsvorbehalt, verlängert (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)

Was versteht man unter einem „verlängertem Eigentumsvorbehalt“ (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)?