ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Diese Definitionen zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Inhibitorium (§ 829 ZPO)

Was versteht man unter dem „Inhibitorium“ (§ 829 ZPO)?

Arrestatorium (§ 829 ZPO)

Was versteht man unter dem „Arrestatorium“ (§ 829 ZPO)?