Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C sind gemeinsam angeklagt. Das Verfahren gegen A wird zeitweilig abgetrennt, um ihn über einzelne Tatvorwürfe gegen B und C als Zeugen zu hören, wegen derer A schon rechtskräftig verurteilt ist. Alle drei werden verurteilt. Gegen A wird mit den rechtskräftigen Urteilen eine neue Gesamtstrafe gebildet.
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Einordnung des Falls
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da A nur zu Taten vernommen wird, wegen derer er schon selbst rechtskräftig verurteilt war, ist die Abtrennung zum Zwecke der Zeugenvernehmung ausnahmsweise zulässig (§§ 4, 2 Abs. 2 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Urteil gegen A beruht auch auf der fehlerhaften Abtrennung des Verfahrens (§ 337 Abs. 1 StPO).
Ja, in der Tat!
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