Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II

17. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A, B und C sind gemeinsam angeklagt. Das Verfahren gegen A wird zeitweilig abgetrennt, um ihn über einzelne Tatvorwürfe gegen B und C als Zeugen zu hören, wegen derer A schon rechtskräftig verurteilt ist. Alle drei werden verurteilt. Gegen A wird mit den rechtskräftigen Urteilen eine neue Gesamtstrafe gebildet.

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