Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
4. April 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (1.285 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C sind gemeinsam angeklagt. Das Verfahren gegen A wird zeitweilig abgetrennt, um ihn über einzelne Tatvorwürfe gegen B und C als Zeugen zu hören, wegen derer A schon rechtskräftig verurteilt ist. Alle drei werden verurteilt. Gegen A wird mit den rechtskräftigen Urteilen eine neue Gesamtstrafe gebildet.
Diesen Fall lösen 65,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da A nur zu Taten vernommen wird, wegen derer er schon selbst rechtskräftig verurteilt war, ist die Abtrennung zum Zwecke der Zeugenvernehmung ausnahmsweise zulässig (§§ 4, 2 Abs. 2 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Urteil gegen A beruht auch auf der fehlerhaften Abtrennung des Verfahrens (§ 337 Abs. 1 StPO).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Niro95
1.2.2025, 07:37:15
Könnten das auch B und C erfolgreich in der Revision geltend machen, oder fehlt es für sie an der Beschwer, weil das nicht ihr Rechtskreis ist?