Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
17. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C sind gemeinsam angeklagt. Das Verfahren gegen A wird zeitweilig abgetrennt, um ihn über einzelne Tatvorwürfe gegen B und C als Zeugen zu hören, wegen derer A schon rechtskräftig verurteilt ist. Alle drei werden verurteilt. Gegen A wird mit den rechtskräftigen Urteilen eine neue Gesamtstrafe gebildet.
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Einordnung des Falls
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - §§ 4, 2 Abs. 2 StPO II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da A nur zu Taten vernommen wird, wegen derer er schon selbst rechtskräftig verurteilt war, ist die Abtrennung zum Zwecke der Zeugenvernehmung ausnahmsweise zulässig (§§ 4, 2 Abs. 2 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Das Urteil gegen A beruht auch auf der fehlerhaften Abtrennung des Verfahrens (§ 337 Abs. 1 StPO).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Niro95
1.2.2025, 07:37:15
Könnten das auch B und C erfolgreich in der Revision geltend machen, oder fehlt es für sie an der Beschwer, weil das nicht ihr Rechtskreis ist?
Moritz94
13.7.2025, 00:02:25
Push, @[Leo Lee](213375) @[Christian Leupold-Wendling](29773) @[Sebastian Schmitt](263562)
Moritz94
26.6.2025, 22:24:09
Bitte in der Subsumtion zur ersten Teilaufgabe im zweiten Satz "Urteilen" in "Urteile" ändern.
Moritz94
13.7.2025, 00:02:03
Damit der Thread schnell gelöscht werden kann, markiere ich mal @[Tim Gottschalk](287974). :-)