Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO (Einführungsfall)
Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO (Einführungsfall)
17. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A wird des räuberischen Diebstahls verurteilt. Zeugin Z behauptet einen Schlag ins Gesicht. Bei der polizeilichen Vernehmung sprach Z noch von einer „reflexartigen Bewegung“. Auch der Ladendetektiv ist sich unsicher. As Anregung, „die blonde Kassiererin“ könne bestimmt etwas dazu sagen, ignoriert das Gericht.
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