Jurafuchs

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Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO (Einführungsfall)

einfach
schwer
4. Juli 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
A wird des räuberischen Diebstahls verurteilt. Zeugin Z behauptet einen Schlag ins Gesicht. Bei der polizeilichen Vernehmung sprach Z noch von einer „reflexartigen Bewegung“. Auch der Ladendetektiv ist sich unsicher. As Anregung, „die blonde Kassiererin“ könne bestimmt etwas dazu sagen, ignoriert das Gericht.

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