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Zulässige Abtrennung des Verfahrens, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO

8. März 2026

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A und B sind des Raubes in Mittäterschaft angeklagt. B erscheint nicht zum Prozess, da er flüchtig ist. Das Gericht trennt daher den Prozess gegen A ab, um ihn voranzutreiben. Nach Bs Ergreifung wird er im Prozess gegen A ordnungsgemäß belehrt als Zeuge vernommen und A wird verurteilt.

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