Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Zulässige Abtrennung des Verfahrens, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO
Zulässige Abtrennung des Verfahrens, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind des Raubes in Mittäterschaft angeklagt. B erscheint nicht zum Prozess, da er flüchtig ist. Das Gericht trennt daher den Prozess gegen A ab, um ihn voranzutreiben. Nach Bs Ergreifung wird er im Prozess gegen A ordnungsgemäß belehrt als Zeuge vernommen und A wird verurteilt.
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Einordnung des Falls
Zulässige Abtrennung des Verfahrens, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtrennung des Verfahrens war rechtsfehlerhaft (§§ 4, 2 Abs. 2 StPO), da B später als Zeuge gegen A vernommen wurde.
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