Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)
Grundfall Bestechlichkeit & Bestechung
Grundfall Bestechlichkeit & Bestechung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behördenleiter B und Unternehmer U schließen einen Deal: B ordnet Auszahlungen an U für die Gartenarbeiten im Stadtpark an, die U nie vornimmt. U gibt B dafür ein Drittel der Zahlungen ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall Bestechlichkeit & Bestechung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat sich nach § 331 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem er den Deal mit U abschloss.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B könnte sich zudem nach § 332 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er den Deal mit U abschloss.
Ja!
3. Bezog sich der Deal mit U auf eine Diensthandlung des B?
Genau, so ist das!
4. Es bestand eine Unrechtsvereinbarung.
Ja, in der Tat!
5. Hat sich U nach § 333 Abs. 1 StGB strafbar gemacht?
Ja!
6. U hat sich dagegen nicht wegen Bestechung nach § 334 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Pele
12.4.2024, 12:08:23
Aus dem Fall geht in keinster Weise die wissentliche Kenntnis des B über die Nichterbringung der Leistung durch U hervor. Die Fallbeschreibung und damit die Lösungsmöglichkeiten sind hiermit völlig ad absurdum geführt.
Sebastian Schmitt
29.10.2024, 13:53:02
Hallo @Pele, das sehe ich und anscheinend auch andere Nutzerinnen und Nutzer des Forums etwas anders. In unserer Sachverhaltsdarstellung steht, dass B und U einen Deal schließen dahingehend, dass B Auszahlungen an U für Tätigkeiten anordnet und U diese Tätigkeiten nie vornimmt. Nach dieser Formulierung bezieht sich der Deal also nicht nur auf die Auszahlungen, sondern ebenfalls darauf, dass U die Tätigkeit niemals ausführen wird. Anderenfalls würde man wohl erstens nicht unbedingt von einem "Deal" sprechen, sondern von einem normalen Vertrag. Zweitens würden wir uns in solchen Fällen zB bemühen, in der Sachverhaltsdarstellung klarzustellen, dass U absprachewidrig handelt (oder erst in einem separaten Satz anschließend an den Vertragsinhalt sagen, dass U seiner Verpflichtung nicht nachkommt). ME ist unsere Sachverhaltsdarstellung daher so in Ordnung. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Fabian22
4.10.2024, 09:14:59
Hi, in der Erklärung der ersten Frage ist noch der Befehl für eine andere Formatierung des Kästchens enthalten.