Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)
Grundfall Bestechlichkeit & Bestechung
Grundfall Bestechlichkeit & Bestechung
19. Februar 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Behördenleiter B und Unternehmer U schließen einen Deal: B ordnet Auszahlungen an U für die Gartenarbeiten im Stadtpark an, die U nie vornimmt. U gibt B dafür ein Drittel der Zahlungen ab.
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Einordnung des Falls
Grundfall Bestechlichkeit & Bestechung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat sich nach § 331 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem er den Deal mit U abschloss.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B könnte sich zudem nach § 332 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er den Deal mit U abschloss.
Ja!
3. Bezog sich der Deal mit U auf eine Diensthandlung des B?
Genau, so ist das!
4. Es bestand eine Unrechtsvereinbarung.
Ja, in der Tat!
5. Hat sich U nach § 333 Abs. 1 StGB strafbar gemacht?
Ja!
6. U hat sich dagegen nicht wegen Bestechung nach § 334 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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