Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Rücktritt von versuchter Anstiftung, Vollentsorgungsfall
Rücktritt von versuchter Anstiftung, Vollentsorgungsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T beauftragt den vermeintlichen Killer K (in Wahrheit ein verdeckter Ermittler), Ts Ex-Frau F zu töten. Als sich der Unterhaltsstreit zwischen T und F entschärft, meint T, er könne sich vielleicht doch mit F einigen. K solle mit der Tat warten. Die Anzahlung könne K behalten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt von versuchter Anstiftung, Vollentsorgungsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich wegen versuchter Anstiftung zum Mord strafbar gemacht haben, indem er K beauftragte F zu töten, §§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3, 30 Abs. 1 StGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat T unmittelbar zur Anstiftungshandlung angesetzt?
Ja!
3. T könnte aber strafbefreiend von der versuchten Anstiftung zurückgetreten sein (§ 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
4. Die Rücktrittsvoraussetzungen für T richten sich nach § 31 Abs. 2 Alt. 1 StGB.
Ja, in der Tat!
5. Hat sich T freiwillig und ernsthaft bemüht, die Tat zu verhindern?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Major Tom(as)
19.10.2024, 15:59:57
Danke für den Fall. Es hat sich nur ein kleiner Tippfehler "Freiwillig-i-keit" im Antwortkasten eingeschlichen :)
Linne_Karlotta_
19.10.2024, 16:09:52
Hallo Username Sign-In, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team