Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verantwortlichkeit des Gerichts für untergeordnete Beamte
Verantwortlichkeit des Gerichts für untergeordnete Beamte
4. Juli 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (1.813 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Amtsgericht verurteilt. Der zweite Prozesstag hatte mit einem Ortstermin begonnen, auf den wegen eines Fehlers des Urkundsbeamten U nicht ordnungsgemäß hingewiesen wurde. Die Vorsitzende V hatte den Aushang nicht kontrolliert und auch keine Anweisungen erteilt, da der U „eigentlich sehr zuverlässig“ sei.
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Einordnung des Falls
Verantwortlichkeit des Gerichts für untergeordnete Beamte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist durch die fehlende Informationsmöglichkeit verletzt (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG). Genügt für eine erfolgreiche Revision, dass der Urkundsbeamten den fehlenden Aushang verschuldet hat?
Nein, das trifft nicht zu!
2. As Revision hat mangels Verschulden des Gerichts keinen Erfolg.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Moritz94
16.6.2025, 18:28:37
Bitte im Aufgabentext der ersten Teilaufgabe "Urkundsbeamten" in "Urkundsbeamte" ändern.

Linne Hempel
17.6.2025, 15:05:06
Hallo Moritz94, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team