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Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Unzulässigkeit – Richter in eigener Sache (§ 26a StPO)

einfach
schwer
24. August 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird vor dem Landgericht angeklagt. As Verteidigerin lehnt Beisitzerin B ab, die in einem anderen Prozess mit derselben Geschädigten mitwirkte. Dort traf das Gericht am Rande auch überflüssige Feststellungen zur hiesigen Tat. Das Gesuch wird verworfen. Dies sei „völlig ungeeignet”, die Befangenheit der B zu begründen.

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