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Ausschluss des Verletzten einer Straftat, § 22 Nr. 1 StPO
Sachverhalt
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Ablehnung eines Sachverständigen, § 74 StPO
A wird freigesprochen. Das Gericht gab einem Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen S statt und hörte einen anderen, ebenso fachkundigen Sachverständigen, da ersterer zum konkreten Beweisthema diverse Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Ablehnung des Kollegialgerichts, § 26a StPO
A wird erstinstanzlich vor dem Schöffengericht verurteilt. Nach Beginn der Beweisaufnahme hatte A „die Richter V, W und X“ abgelehnt, da sie sie von Anfang an für befangen hielt. Das Gesuch wurde als unzulässig verworfen. Es richte sich „gegen das Gericht als Ganzes“.