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Ausschluss des Verletzten einer Straftat (§ 22 Nr. 1 StPO)
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Ablehnung eines Sachverständigen (§ 74 StPO)
A wird freigesprochen. Das Gericht gab einem Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen S statt und hörte einen anderen, ebenso fachkundigen Sachverständigen, da ersterer zum konkreten Beweisthema diverse Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Verspätete Ablehnung aller Richter eines Kollegialgerichts (§ 26a StPO)
A wird erstinstanzlich vor dem Schöffengericht verurteilt. Nach Beginn der Beweisaufnahme hatte A „die Richter V, W und X“ abgelehnt, da sie sie von Anfang an für befangen hielt. Das Gesuch wurde als unzulässig verworfen. Es richte sich „gegen das Gericht als Ganzes“.