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Ausschluss des Verletzten einer Straftat, § 22 Nr. 1 StPO

19. März 2026

6 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K, Mitglied der C-Partei e.V., wird wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt, da er in offizieller Funktion Parteivermögen veruntreute. K meint, der Vorsitzende V sei vom Prozess kraft Gesetzes ausgeschlossen, da auch er Mitglied der C-Partei und damit Verletzter sei.

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