Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Ablehnung eines Sachverständigen, § 74 StPO
Ablehnung eines Sachverständigen, § 74 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird freigesprochen. Das Gericht gab einem Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen S statt und hörte einen anderen, ebenso fachkundigen Sachverständigen, da ersterer zum konkreten Beweisthema diverse Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ablehnung eines Sachverständigen, § 74 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Urteil ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil ein Sachverständiger grundsätzlich nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden kann (§ 74 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Ausschluss des S durch das Tatgericht wegen Befangenheit war rechtsfehlerfrei (§ 24 Abs. 2 StPO).
Nein!
3. Es wird unwiderleglich vermutet, dass das Urteil auf der rechtsfehlerhaften Ablehnung des S beruht (§ 338 Nr. 3 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!