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Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Richter in eigener Sache
Sachverhalt
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Ausschluss des Verletzten einer Straftat, § 22 Nr. 1 StPO
K, Mitglied der C-Partei e.V., wird wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt, da er in offizieller Funktion Parteivermögen veruntreute. K meint, der Vorsitzende V sei vom Prozess kraft Gesetzes ausgeschlossen, da auch er Mitglied der C-Partei und damit Verletzter sei.
Ablehnung eines Sachverständigen, § 74 StPO
A wird freigesprochen. Das Gericht gab einem Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen S statt und hörte einen anderen, ebenso fachkundigen Sachverständigen, da ersterer zum konkreten Beweisthema diverse Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.