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Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Richter in eigener Sache

22. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht angeklagt. As Verteidigerin lehnt Beisitzerin B ab, die in einem anderen Prozess mit derselben Geschädigten mitwirkte. Dort traf das Gericht am Rande auch überflüssige Feststellungen zur hiesigen Tat. Das Gesuch wird verworfen. Dies sei „völlig ungeeignet”, die Befangenheit der B zu begründen.

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