Öffentliches Recht
VwGO
Begründetheit des Widerspruchsverfahrens
Reformatio in peius (Einführungsfall 2)
Reformatio in peius (Einführungsfall 2)
29. März 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der analoge A nutzt keine Medien. Deshalb legt A gegen einen Bescheid über GEZ-Rückstände i.H.v. € 55,08 Widerspruch ein. Widerspruchsbehörde W merkt, dass bei der Berechnung ein Monat fehlt. W weist As Widerspruch zurück und erhöht die Zahlungspflicht auf € 73,44.
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