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Reformatio in peius oder neue Regelung? (Selbsteintritt der Widerspruchsbehörde)

einfach
schwer0 % lösen richtig
29. März 2025
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
reformatio in peius
Behörde B untersagt Prinzessin P die Nutzung ihres illegal errichteten Gartenhauses. Ps Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung weist die Widerspruchsbehörde W zurück. Gleichzeitig erlässt sie eine Abrissverfügung bezüglich des Gartenhauses.

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