Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Reformatio in peius oder neue Regelung? (Selbsteintritt der Widerspruchsbehörde)
Reformatio in peius oder neue Regelung? (Selbsteintritt der Widerspruchsbehörde)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B untersagt Prinzessin P die Nutzung ihres illegal errichteten Gartenhauses. Ps Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung weist die Widerspruchsbehörde W zurück. Gleichzeitig erlässt sie eine Abrissverfügung bezüglich des Gartenhauses.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reformatio in peius oder neue Regelung? (Selbsteintritt der Widerspruchsbehörde)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. W hat im Widerspruchsverfahren eine neue Belastung gegenüber der P erlassen. Nach der h.M. ist das grundsätzlich möglich.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Abrissverfügung bewegt sich bei wertender Betrachtung noch im Rahmen des ursprünglichen Verwaltungsverfahrens.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Abrissverfügung kann nur rechtmäßig sein, wenn W für den Erlass der Verfügung zuständig war.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.