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illoyale Vermögensminderung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Anrechnung von Vorausempfängen (§ 1380)
Hänsel und Gretel sind verheiratet. Da Gretels Brotbackunternehmen gut läuft, überträgt sie Hänsel Unternehmensanteile im Wert von €500.000. Es kommt zur Scheidung. Hänsel hat neben den Unternehmensanteilen kein Vermögen. Gretel hat einen Zugewinn von €2.500.000.

Begrenzung der Forderung auf vorhandenes Vermögen, § 1378 II 1 BGB
Das Ehepaar Bibi und Tina lässt sich scheiden. Bibi hat ein Anfangsvermögen von €-50.000 und ein Endvermögen von €10.000. Tina hat ein Anfangs- und Endvermögen von €200.000.