Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
illoyale Vermögensminderung
illoyale Vermögensminderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Harry und Ginny sind verheiratet, eine Scheidung zeichnet sich aber ab. Deshalb verschenkt Harry seinen gesamten Zugewinn i.H.v. €400.000 an seine Geliebte Cho. Ginny hatte während der Ehe einen Zugewinn von €300.000. Ginny reicht nun einen Scheidungsantrag ein, der Harry zugestellt wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
illoyale Vermögensminderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Schenkung des Geldes an Cho hat Harry sein Endvermögen wirksam um €400.000 reduziert, sodass er nicht mehr ausgleichspflichtig ist (§ 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ginny steht somit ein Zugewinnausgleichsanspruch i.H.v. €100.000 zu (§ 1378 Abs. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
15.8.2024, 16:53:59
Im letzten Erläuterungstext steht massstab>
Linne_Karlotta_
18.8.2024, 21:11:44
Hallo Dogu, danke für den Hinweis. Ich habe den Formartierungsfehler jetzt korrigiert. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team
Dogu
15.8.2024, 16:54:45
Ein HInweis auf die o.g. Norm wäre schön, da sich ja die Frage aufdrängt, ob der Ehegatte den Betrag überhaupt bezahlen kann, wenn die
Übereignungwirksam war.