Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Begrenzung der Forderung auf vorhandenes Vermögen, § 1378 II 1 BGB
Begrenzung der Forderung auf vorhandenes Vermögen, § 1378 II 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Ehepaar Bibi und Tina lässt sich scheiden. Bibi hat ein Anfangsvermögen von €-50.000 und ein Endvermögen von €10.000. Tina hat ein Anfangs- und Endvermögen von €200.000.
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Einordnung des Falls
Begrenzung der Forderung auf vorhandenes Vermögen, § 1378 II 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich hat derjenigen mit dem höheren Zugewinn dem anderen Ausgleich zu leisten, § 1378 Abs. 1 BGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bibi muss sich somit verschulden, um Tinas Anspruch auf Zugewinnausgleich erfüllen zu können, vgl. § 1378 Abs. 2 S. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
15.8.2024, 16:59:30
Gibt es auch keine Opfergrenze? D.h. der Ehegatte ist danach völlig vermögenslos?