Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Inländische juristische Person des Privatrechts
Inländische juristische Person des Privatrechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches verbietet, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, ordentlich gekündigt werden dürfen. Die deutsche G-GmbH verpachtet zahlreiche Schrebergärten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Inländische juristische Person des Privatrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vom direkten Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 GG sind nur natürliche Personen erfasst.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Juristische Personen können sich also nicht auf Art. 14 Abs. 1 GG berufen (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
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