Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht NRW
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel 2 („Happy Go Lucky Hotel“)
Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel 2 („Happy Go Lucky Hotel“)
4. April 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (1.024 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin eines großen Hauses in Köln. Sie lässt die gesamte Gebäudefassade von einem Künstler bunt gestalten. Baubehörde B ordnet aufgrund eines Verstoßes gegen das Verunstaltungsverbot – insbesondere im Hinblick auf benachbarte Grundstücke – die Übermalung der Fassade an.
Diesen Fall lösen 81,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel 2 („Happy Go Lucky Hotel“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Beseitigung von Anlagen anordnen (§ 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW). Ist dies die Ermächtigungsgrundlage für die von B angeordnete Übermalung der Fassade?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bauaufsichtsbehörde kann in Wahrnehmung ihrer Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 58 Abs. 2 S. 2 BauO NRW). Ist dies die Ermächtigungsgrundlage für die von B angeordnete Übermalung?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Megx
9.10.2024, 13:47:49
Die Zeichnung ist wirklich toll! :D

Linne_Karlotta_
11.10.2024, 08:15:54
Hallo Megx, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
QueerSocialistLawyer
29.1.2025, 11:43:05
Wieso greift hier nicht § 59 I BauO NRW ein?
milatequila
27.2.2025, 15:01:36
§ 59 I BauO NRW bezieht sich auf die Veränderung von Vorschriften, die aufgrund der BauO erlassen werden, nicht die Veränderung von Anlagen, wie in dem Fall. Vielleicht hilft das: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27lbonrw_9bb0341decc476538e32dfa991e79fe0%27%20and%20%40outline_id%3D%27lbonrw%27%5D