Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Grundlagen
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trinker T fällt am Kölner Hauptbahnhof durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt T den arglosen A in einen Streit und droht damit, „dass er auch ganz anders könne“. Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für den Bahnhofsvorplatz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts ist die Strafverfolgung.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Den Staat treffen aus den Grundrechten abgeleitete Pflichten, die Bürger vor Gefahren für ihre Gesundheit und ihr Leben zu schützen.
Genau, so ist das!
3. Maßnahmen der Gefahrenabwehr greifen in die Grundrechte der Adressaten ein. Hier wird T durch den Platzverweis zumindest in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit betroffen.
Ja, in der Tat!
4. Maßnahmen der Gefahrenabwehr müssen immer verhältnismäßig sein.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ShakespeareLebt
1.11.2024, 11:05:30
Liebes Jura Fuchs Team, könntet ihr an geeigneten Stellen Merksprüche einpflegen? so bspw beim Vorbehalt des Gesetzes - Kein handeln OHNE Gesetz?
Linne_Karlotta_
6.11.2024, 14:14:27
Hallo ShakespeareLebt, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team