Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Grundlagen
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
17. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trinker T fällt am Kölner Hauptbahnhof durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt T den arglosen A in einen Streit und droht damit, „dass er auch ganz anders könne“. Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für den Bahnhofsvorplatz.
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