Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Grundlagen
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrerin A parkt ihr Auto im absoluten Halteverbot. Zwei Tage später stellt sie fest, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Die zuständige Behörde verlangt von A die Erstattung der Kosten des mit dem Abschleppvorgang beauftragten Abschleppunternehmers U.
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Einordnung des Falls
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da der Staat grundsätzlich zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist, muss er auch alle hiermit verbundenen Kosten tragen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Erlass eines Kostenbescheides bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
Genau, so ist das!
3. A kann gegen den Kostenbescheid im Wege der Anfechtungsklage gem. § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO vorgehen.
Ja, in der Tat!
4. Für die materielle Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides ist es gänzlich ohne Bedeutung, ob die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig war.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jannik Domnick
14.7.2023, 10:40:47
EGL für die ursprüngliche Maßnahme wäre dann wohl im Vollstreckungsrecht zu finden oder ?
Nora Mommsen
16.7.2023, 15:38:21
Hallo Jannik Dominick, genauso ist es :) Speziell beim Abschleppen ist umstritten, ob es sich um eine Ersatzvornahme oder unmittelbaren Zwang handelt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team