Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Ursächlichkeit der Vereitelungshandlung für den Vereitelungserfolg
Ursächlichkeit der Vereitelungshandlung für den Vereitelungserfolg
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z hat zwei Richter als Geiseln genommen. Das SEK ist kurz davor ihn festzunehmen. Durch Ws Hilfe gelingt Z jedoch die Flucht. Er wird drei Wochen später gefasst und mehr als ein Jahr später verurteilt. Es ist möglich, dass sich die Verurteilung durch die Fluchthilfe verzögert hat.
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Einordnung des Falls
Ursächlichkeit der Vereitelungshandlung für den Vereitelungserfolg
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 258 StGB ist ein reines Tätigkeitsdelikt, sodass es nicht darauf ankommt, ob eine Vereitelung der Bestrafung tatsächlich eintritt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. W hat die Bestrafung der Z möglicherweise verzögert und damit vereitelt. Hat er sich somit der vollendeten Strafvereitelung strafbar gemacht (§ 258 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Bleibt W damit straffrei?
Nein!
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