Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Ursächlichkeit der Vereitelungshandlung für den Vereitelungserfolg
Ursächlichkeit der Vereitelungshandlung für den Vereitelungserfolg
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z hat zwei Richter als Geiseln genommen. Das SEK ist kurz davor ihn festzunehmen. Durch Ws Hilfe gelingt Z jedoch die Flucht. Er wird drei Wochen später gefasst und mehr als ein Jahr später verurteilt. Es ist möglich, dass sich die Verurteilung durch die Fluchthilfe verzögert hat.
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Einordnung des Falls
Ursächlichkeit der Vereitelungshandlung für den Vereitelungserfolg
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 258 StGB ist ein reines Tätigkeitsdelikt, sodass es nicht darauf ankommt, ob eine Vereitelung der Bestrafung tatsächlich eintritt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. W hat die Bestrafung der Z möglicherweise verzögert und damit vereitelt. Hat er sich somit der vollendeten Strafvereitelung strafbar gemacht (§ 258 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Bleibt W damit straffrei?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Miriam
11.9.2024, 09:36:23
Im Sachverhalt wird Z einmal als "ihn" und einmal als "sie" bezeichnet. Wäre nett, wenn sie bei einem Geschlecht bleiben würde :)
Linne_Karlotta_
11.9.2024, 15:08:30
Hallo Miriam, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Mila Streicher
12.9.2024, 09:04:29
Hallo Miriam, vielen Dank für Deinen Hinweis. Wir haben die Aufgabe nun entsprechend angepasst. Beste Grüße - Mila für das Jurafuchs Team