Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Versuchsbeginn bei der Strafvereitelung
Versuchsbeginn bei der Strafvereitelung
26. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (8.661 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K sitzt im Gefängnis. Er will Z mittels Brief zu einer entlastenden Falschaussage bewegen. Anwalt A, der den Inhalt kennt, soll ihn Z bringen. A will den Brief unter den Scheibenwischer von Zs Auto klemmen. Versehentlich bringt er ihn stattdessen am Wagen von Staatsanwältin S an.
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