Strafbarkeit Strafverteidiger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie gesteht ihrem Verteidiger V, dass sie schuldig ist und berichtet ihm alle Einzelheiten der Tat. V setzt sich trotzdem mit allen strafprozessualen Mitteln für M ein. M wird daraufhin freigesprochen.
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Einordnung des Falls
Strafbarkeit Strafverteidiger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Strafverteidiger können im Rahmen eines Strafprozesses nie Strafvereitelung zugunsten ihrer Mandanten verüben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat V im vorliegenden Fall die Bestrafung von M unzulässig ganz vereitelt?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kerberos 🦦
2.4.2024, 10:51:00
Ich denke, hier wird fälschlicherweise § 127 I StPO zitiert, gemeint war wohl § 137 I 1 StPO. Demnach kann der Beschuldigte einen Verteidiger als „Beistand“ hinzuziehen.