Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Nötigung, § 240 StGB

Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB – Ausnahme von Regelwirkung?

Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB – Ausnahme von Regelwirkung?

17. Juli 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Polizist T ist sicher, dass O ein Kind entführt hat. T sagt O, er werde ihm körperliche Schmerzen zufügen, sollte O nicht den Aufenthaltsort des Vermissten preisgeben. Daraufhin sagt O, wo sich das Kind befindet.

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