Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch
Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch
2. Juli 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (2.005 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Ehemann Z kündigt seiner schwangeren Frau S an, sie zu verprügeln, wenn sie das Kind nicht „umgehend los wird“. S entscheidet sich aus Angst dafür, das Kind abzutreiben.
Diesen Fall lösen 98,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z könnte sich wegen Nötigung strafbar gemacht haben, indem er S Prügel androhte, sollte sie das Kind „nicht umgehend los werden” (§§ 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
2. Z könnte zudem das Regelbeispiel des § 240 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht haben.
Genau, so ist das!
3. Ist das Regelbeispiel des § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB im vorliegenden Fall erfüllt?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rechtsanwalt B. Trüger
25.2.2025, 11:28:28
Hier wären noch 2-3 problematischere Fälle schön :)

Dodo S.
25.3.2025, 17:51:00
Hallo Rechtsanwalt B. Trüger, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Dodo Shi, für das Jurafuchs-Team

Johannes Nebe
29.5.2025, 10:23:49
Bitte auch hier die versehentliche Angabe von Abs. 2 korrigieren. Danke.

Linne Hempel
1.6.2025, 17:19:46
Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team