Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Ehemann T kündigt seiner schwangeren Frau O an, sie zu verprügeln, wenn sie das Kind nicht "umgehend los wird". O entscheidet sich aus Angst dafür, das Kind abzutreiben.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat das Regelbeispiel des § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB erfüllt.

Genau, so ist das!

Nach dieser Vorschrift ist ein schwerer Fall zu bejahen, wenn der Täter eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt. T bewegt die O dazu, das Kind abtreiben zu lassen, was auch seitens der O aufgrund der Drohung des T geschieht. Diese Regelung soll die Schwangere vor den Zumutungen und dem hohen Druck aus dem sozialen Umfeld schützen. Die Regelbeispiele sind immer nach der Schuld zu prüfen. Beachte, dass die im Gesetz explizit genannten Fälle gerade keinen abschließenden Charakter haben.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024