Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch

6. April 2025

2 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Ehemann T kündigt seiner schwangeren Frau O an, sie zu verprügeln, wenn sie das Kind nicht "umgehend los wird". O entscheidet sich aus Angst dafür, das Kind abzutreiben.

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Einordnung des Falls

Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat das Regelbeispiel des § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB erfüllt.

Genau, so ist das!

Nach dieser Vorschrift ist ein schwerer Fall zu bejahen, wenn der Täter eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt. T bewegt die O dazu, das Kind abtreiben zu lassen, was auch seitens der O aufgrund der Drohung des T geschieht. Diese Regelung soll die Schwangere vor den Zumutungen und dem hohen Druck aus dem sozialen Umfeld schützen. Die Regelbeispiele sind immer nach der Schuld zu prüfen. Beachte, dass die im Gesetz explizit genannten Fälle gerade keinen abschließenden Charakter haben.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Rechtsanwalt B. Trüger

Rechtsanwalt B. Trüger

25.2.2025, 11:28:28

Hier wären noch 2-3 problematischere Fälle schön :)

Dodo S.

Dodo S.

25.3.2025, 17:51:00

Hallo Rechtsanwalt B. Trüger, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Dodo Shi, für das Jurafuchs-Team


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