Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung, u.a.
Sind K.–o.–Tropfen ein „gefährliches Werkzeug“?
Sind K.–o.–Tropfen ein „gefährliches Werkzeug“?
3. März 2026
18 Kommentare
4,7 ★ (97.484 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Content Note: Dieser Fall beinhaltet einen sexuellen Übergriff.
R mischt seiner Bekannten G heimlich Gamma-Butyrolacton (als „K.-o.-Tropfen“) ins Getränk. Er möchte sie damit enthemmen und sexuelle Handlungen an ihr vollziehen. So geschieht es. Aufgrund der Wirkung der „K.-o.-Tropfen“ kann G keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern.
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