Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung
Gesundheitliche Gründe (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
Gesundheitliche Gründe (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
23. Juli 2025
4,8 ★ (813 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Gerichtsvollzieherin G begibt sich zur Wohnung von Rentnerin R zur Sachpfändung. R ist Diabetikerin und hat eine Gehbehinderung. G will ihr Blutzuckermessgerät und ihr Auto pfänden.
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