Strafrecht
Strafprozessrecht
Die Verfahrensbeteiligten
Die Polizei - Repressive und präventive Tätigkeit
Die Polizei - Repressive und präventive Tätigkeit
3. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Polizisten A und B finden M und O in deren gemeinsamen Wohnung vor. O versichert den Beamten glaubhaft, er habe Angst, der betrunkene M könne gegen ihn gewalttätig werden. Die Beamten nehmen M mit in die Ausnüchterungszelle.
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Einordnung des Falls
Die Polizei - Repressive und präventive Tätigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Später soll B in seinem Einsatzbericht schreiben, welche Ermächtigungsgrundlage einschlägig ist. Kann die Polizei immer nur auf Grundlage der StPO tätig werden?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nahmen A und B den M deswegen in Gewahrsam, um eine Straftat zu verfolgen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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