Der Verletzte
26. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der V erwischt B dabei, wie B ihn durch sein Badezimmerfenster auf der Toilette sitzend fotografiert. B machte sich damit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar. V überlegt, wie er weiter vorgeht.
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