ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“
Was ist eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“? (Einführungsfall)
Was ist eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“? (Einführungsfall)
20. Oktober 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S wurde zur Zahlung von €1.000 an G verurteilt. S zahlt. Trotzdem pfändet Gerichtsvollzieherin V auf Gs Antrag die Kuckucksuhr des S, versteigert sie an E und zahlt den Erlös dafür (€1.000) an G aus. Sodann übergibt V dem S die vollstreckbare Ausfertigung (§ 757 Abs. 1 ZPO).
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Einordnung des Falls
Was ist eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“? (Einführungsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S fragt sich, was er jetzt noch tun kann. Wäre eine Vollstreckungsabwehrklage der S statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO)?
Genau, so ist das!
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage besteht, wenn die Zwangsvollstreckung droht oder schon begonnen hat und noch nicht beendet ist. Hat S ein Rechtsschutzbedürfnis?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil die Zwangsvollstreckung beendet ist, kann S sich nicht mehr gegen diese wehren. Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“ zu erheben?
Ja!
4. S möchte klageweise die Herausgabe des Versteigerungserlöses von G verlangen. Wäre dies eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ButchCassidy
8.10.2025, 18:13:17
Fand die erste Frage echt tricky und habe statt “statthaft” leider “zulässig” gelesen. Aufgrund des fehlenden
Rechtsschutzbedürfnisses, hatte ich somit die falsche Antwort ausgewählt. Da merkt man wie wichtig 1) das genaue Lesen ist und 2) wie gut es ist, dass wir hier kleinschrittig lernt!

Tim Gottschalk
8.10.2025, 20:51:37