Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“
Was ist eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“? (Einführungsfall)
Was ist eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“? (Einführungsfall)
15. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S wurde zur Zahlung von €1.000 an G verurteilt. S zahlt. Trotzdem pfändet Gerichtsvollzieherin V auf Gs Antrag die Kuckucksuhr des S, versteigert sie an E und zahlt den Erlös dafür (€1.000) an G aus. Sodann übergibt V dem S die vollstreckbare Ausfertigung (§ 757 Abs. 1 ZPO).
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Einordnung des Falls
Was ist eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“? (Einführungsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S fragt sich, was er jetzt noch tun kann. Wäre eine Vollstreckungsabwehrklage der S statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage besteht, wenn die Zwangsvollstreckung droht oder schon begonnen hat und noch nicht beendet ist. Hat S ein Rechtsschutzbedürfnis?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil die Zwangsvollstreckung beendet ist, kann S sich nicht mehr gegen diese wehren. Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“ zu erheben?
Ja!
4. S möchte klageweise die Herausgabe des Versteigerungserlöses von G verlangen. Wäre dies eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“?
Genau, so ist das!
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