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Anspruch auf Herausgabe der gepfändeten Sache gegen den Ersteigerer? (§ 985 BGB, §§ 812ff. BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin S' Klavier wirksam gepfändet und versteigert. Nachdem G den Erlös und S die vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, erhebt S Klage gegen G auf Erlösherausgabe.

Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – einschränkende Korrektur
S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin S' Klavier wirksam gepfändet und versteigert. Nachdem G den Erlös und S die vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, erhebt S Klage gegen G auf Erlösherausgabe.