Prozessrecht & Klausurtypen

Die ZVR-Klausur

„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“

Anspruch auf Herausgabe der gepfändeten Sache gegen den Ersteigerer? (§ 985 BGB, §§ 812ff. BGB)

Anspruch auf Herausgabe der gepfändeten Sache gegen den Ersteigerer? (§ 985 BGB, §§ 812ff. BGB)

29. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin ihre Kuckucksuhr wirksam gepfändet und von E ersteigert. Nach der Erlösauskehr erhält S die vollstreckbare Ausfertigung. S möchte eine Klage auf Herausgabe der Uhr erheben. ‌

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