Besonderheiten im Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB): 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besonderheiten im Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Materielles Zivilrecht > Vertragliche Ansprüche

Gegenstand des Tauschvertrags (§ 480 BGB)

§ 480 BGB regelt die Anwendbarkeit der kaufrechtlichen Vorschriften für den Tauschvertrag. Der Anwendungsbereich des § 480 BGB ist zwar gering, trotzdem solltest Du die Vorschrift einmal gesehen haben. Welche Aussage trifft zu?