Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Einführungsfall: Schadensersatz statt und neben der Leistung
K kauft von V einen Zuchtkater. Dieser leidet unter einer Pilzinfektion und steckt Ks restliche Katzen an. K bringt alle Tiere zum Arzt. Die tierärztliche Behandlung des Katers kostet €200, die Behandlung Ks übriger Katzen kostet €1.000.

Materielles Zivilrecht > Vertragliche Ansprüche
Gegenstand des Tauschvertrags (§ 480 BGB)
§ 480 BGB regelt die Anwendbarkeit der kaufrechtlichen Vorschriften für den Tauschvertrag. Der Anwendungsbereich des § 480 BGB ist zwar gering, trotzdem solltest Du die Vorschrift einmal gesehen haben. Welche Aussage trifft zu?
Zivilrecht > Werkrecht
►Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts
B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate, bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.
Zivilrecht > Werkrecht
Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht
B hat einen Bulli unter Eigentumsvorbehalt erworben. Er muss lediglich die letzte Rate noch bezahlen, als er U beauftragt, den Bulli weiß zu lackieren. Als U mit der Lackierung fertig ist, möchte B den Bulli mitnehmen, ohne U den Werklohn gezahlt zu haben. U verweigert die Mitnahme.