Vertragliche Ansprüche: 278 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Vertragliche Ansprüche

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Die neuesten Fälle zum Thema Vertragliche Ansprüche

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Materielles Zivilrecht > Vertragliche Ansprüche

Gegenstand des Tauschvertrags (§ 480 BGB)

§ 480 BGB regelt die Anwendbarkeit der kaufrechtlichen Vorschriften für den Tauschvertrag. Der Anwendungsbereich des § 480 BGB ist zwar gering, trotzdem solltest Du die Vorschrift einmal gesehen haben. Welche Aussage trifft zu?

Illustration zum Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts das einen Verkäufer zeigt, der vom Vertrag zurücktritt, einen Käufer der nicht zahlt und einen Lackierer, der ein Auto nicht herausgibt, weil er vom Käufer nicht bezahlt wird.

Zivilrecht > Werkrecht

►Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts

B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate, bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.

Werkunternehmerpfandrecht

Zivilrecht > Werkrecht

Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht

B hat einen Bulli unter Eigentumsvorbehalt erworben. Er muss lediglich die letzte Rate noch bezahlen, als er U beauftragt, den Bulli weiß zu lackieren. Als U mit der Lackierung fertig ist, möchte B den Bulli mitnehmen, ohne U den Werklohn gezahlt zu haben. U verweigert die Mitnahme.

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