Beamte 1 (Lehrer)

26. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

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Die verbeamtete Lehrerin L und Referendarin R tragen beide ihr Kopftuch während des Unterrichts. Direktor D ist dies ein Dorn im Auge. Sie fordert die beiden auf, ihre Kopftücher abzunehmen. L und R berufen sich auf ihre Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG).

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