Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verwirkung der Verfahrensrüge - Zwischenrechtsbehelf
Verwirkung der Verfahrensrüge - Zwischenrechtsbehelf
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A rügt in der Revision gegen ein Landgerichtsurteil, dass sein Beweisantrag von der Kammer zu Unrecht abgelehnt wurde (§ 244 Abs. 3, 6 S. 1 StPO) und dass ein Hinweis der Vorsitzenden (§ 265 Abs. 1 StPO) verspätet erging. Im Prozess hatte A dies noch wortlos hingenommen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verwirkung der Verfahrensrüge - Zwischenrechtsbehelf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A rügt vorliegend zwei Verfahrensverstöße.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. In der Hauptverhandlung steht dem Angeklagten gegen Verfahrensverstößen regelmäßig der Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO zur Verfügung.
Genau, so ist das!
3. A hat die Verletzung der Hinweispflicht (§ 265 Abs. 1 StPO) nicht schon in der Hauptverhandlung gerügt. Ist seine Rüge deshalb in der Revision verwirkt?
Ja, in der Tat!
4. A hätte auch die Ablehnung des Beweisantrags schon in der Hauptverhandlung rügen müssen, um diesen Fehler in der Revision geltend machen zu können.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!