Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verwirkung der Verfahrensrüge - Widerspruchslösung
Verwirkung der Verfahrensrüge - Widerspruchslösung
14. April 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ersttäter A wird anwaltlich vertreten verurteilt, weil er nachts betrunken Mofa über einen Feldweg gefahren war (§ 316 Abs. 1 StGB). A hatte während der Verhandlung geschwiegen, seine vorherige geständige Einlassung war aber durch Befragung des Vernehmungsbeamten P eingeführt worden. In der Revision rügt A erstmals, P hätte ihn nicht über sein Schweigerecht belehrt.
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Einordnung des Falls
Verwirkung der Verfahrensrüge - Widerspruchslösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wurden Beweismittel rechtswidrig erhoben, unterliegen sie stets einem Beweisverwertungsverbot.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn A nicht über sein Schweigerecht belehrt wurde und dieser Verstoß auch nicht geheilt wurde, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor.
Ja, in der Tat!
3. Stellt die Vernehmung des P durch das Gericht damit einen Verstoß gegen § 136 Abs. 1 StPO dar?
Nein!
4. A hat der Beweisverwertung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht widersprochen. Ist nach dem BGH der Verstoß gegen § 261 StPO damit geheilt?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
juravulpes
26.3.2024, 20:40:05
Wird durch den unterbliebenen Widerspruch wirklich ein Verstoß gegen
§ 261 StPOgeheilt? Ist es nicht vielmehr so, dass aufgrund des unterbliebenen Widerspruchs im erstinstanzlichen Verfahren kein Beweisverwertungsverbot bestand und es daher schon gar nicht zu einem Verstoß gegen
§ 261 StPOkommen konnte?
juravulpes
29.3.2024, 12:20:36
siehe dazu BGH, NStZ 1992, 294

Artimes
10.5.2024, 00:57:16
„Für welche Verfahrensverstöße die Widerspruchslösung gilt, ist noch nicht abschließend geklärt.“ —> Wie soll man damit in der Klausur umgehen? Kann man die Widerspruchslösung einfach bei jedem Verfahrensverstoß ansprechen oder wäre das falsch?
jurafuchsles
27.8.2024, 13:02:16
Normalerweise kann man bei dem einzelnen Normen ( bspw. Bei § 1
36 StPO) am Ende im Kommentar schauen, was dieser zum Widerspruch sagt.

Artimes
27.8.2024, 13:10:07
Und wie ist die optimale Strategie im 1. Examen? Stumpf auswendig lernen oder kann man mit bestimmten Kriterien/Grundsätzen arbeiten?

Sebastian Schmitt
21.2.2025, 17:16:14
Hallo @[Artimes](3106), für das 1. Examen dürfte die Widerspruchslösung kaum mal eine Rolle spielen, weil es sich um ein recht praxisnahes Problem aus den Tiefen der StPO handelt, die üblicherweise im 1. Examen nicht relevant sind. Daher steht die Aufgabe auch unter dem Obebegriff: "Die
Revisionsklausurim Assessorexamen". Inhaltlich kann ich mich für Ref (und Praxis) @[jurafuchsles](108594) nur anschließen. Falls Du es Dir aber unbedingt trotzdem merken möchtest, Artimes, hilft es evtl, sich zumindest die klassischen Fallgruppen einzuprägen bzw diejenigen "klassischen" Normen vor Augen zu führen, bei denen der BGH die Widerspruchslösung für anwendbar gehalten hat. Welche das sind, sagen die Kommentare, Lehrbücher oder Aufsätze wie zB Reidel/Semmelmayer, JA 2022, 859. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team