Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche II

4. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt vor, dass er zu Recht von K auf Herausgabe der Kaufsache nach Rücktritt verklagt wird. Zugleich erzählt er, dass er den gezahlten Kaufpreis noch nicht von K zurückerhalten hat.

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