Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Das eigenhändige Testament – Errichtung (Fall 3)
Das eigenhändige Testament – Errichtung (Fall 3)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei einer Schlägerei in Dublin hat sich E seinen rechten „Schreib-Arm“ gebrochen. Aus Angst vor einem Gegenangriff bittet er den F folgendes Testament zu errichten: „Wenn ich sterbe, soll meine Verlobte Pia alles erben.“ Danach versieht der E das Testament eigenhändig mit „dein Verlobter Ernie“ und mit Ort und Datum.
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Einordnung des Falls
Das eigenhändige Testament – Errichtung (Fall 3)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Testament ist mangels eigenhändiger Errichtung nichtig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift ist durch den Spitznamen gewahrt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vincent
27.1.2022, 15:21:55
Nur zu Klarstellung: das Testament ist also insgesamt nichtig?
Victor
28.1.2022, 10:19:02
Ja