ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Veräußerung der streitbefangenen, abhandengekommenen Sache durch Beklagten

Veräußerung der streitbefangenen, abhandengekommenen Sache durch Beklagten

16. September 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K verlangt klageweise die Herausgabe des Gartenzwergs (§ 985 BGB), den B aus seinem Garten gestohlen hat. Kurz nach Klageerhebung schenkt B den Zwerg seiner Tante T. Diese hat weder von dem Diebstahl noch von dem Prozess Kenntnis und nimmt ihn erfreut entgegen. B wird antragsgemäß verurteilt.

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