Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Veräußerung des Eigentums durch berechtigten Kläger – Bösgläubigkeit des Rechtsnachfolgers
Veräußerung des Eigentums durch berechtigten Kläger – Bösgläubigkeit des Rechtsnachfolgers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat B auf Herausgabe seines Hockeyschlägers verklagt (§ 985 BGB). Kurz darauf übereignet K den Schläger seinem Sportsfreund S, der von dem Prozess weiß, und verlangt nun Leistung an S. B wendet ein, dass K nun zur Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr befugt sei (§ 265 Abs. 3 ZPO).
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Einordnung des Falls
Veräußerung des Eigentums durch berechtigten Kläger – Bösgläubigkeit des Rechtsnachfolgers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine streitbefangene Sache veräußert.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat durch die Veräußerung des Hockeyschlägers seine Prozessführungsbefugnis verloren.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ks fehlende Aktivlegitimation ist unschädlich, da er seine Klage auf Leistung an S umgestellt hat.
Ja!
4. Müsste S auch ein klageabweisendes Urteil gegen sich gelten lassen (§ 325 ZPO)?
Genau, so ist das!
5. Kann B sich hier auf die fehlende Aktivlegitimation des S berufen (§ 265 Abs. 3 ZPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Glitzer_Hexe
23.3.2024, 19:26:45
In der letzten Frage ist die Rede von einem A, in der Angabe gibt es aber keinen A? Oder habe ich da etwas übersehen?
Leo Lee
29.3.2024, 03:46:26
Hallo Glitzer_Hexe, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Text nunmehr korrigiert haben! Wir möchten uns bei dir bedanken dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo