Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Begünstigung (§ 257 StGB)
Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 2
Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 2
16. Juli 2025
4 Kommentare
4,9 ★ (3.471 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D hat teure Ohrringe gestohlen. Um D die Beute zu sichern, sagt sein Kumpel K gegenüber der Polizei, er habe gesehen, wie A die Ohrringe gestohlen habe. In diesem Zeitpunkt hatte D die Ohrringe aus schlechtem Gewissen schon wieder in den Briefkasten des Eigentümers geworfen.
Diesen Fall lösen 68,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Diebstahl des D stellt eine taugliche Vortat für eine strafbare Begünstigung dar (§ 257 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
2. Hat K dem D Hilfe zur Sicherung des Vorteils geleistet (§ 257 Abs. 1 StGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
23.4.2025, 13:25:25
ich hätte die Strafbarkeit schon beim TBM des Tatobjekts verneint. Als Tatobjekt ist ein unmittelbar aus der Vortat erlangter Vorteil nötig, der beim Vortäter im Zeitpunkt der Begünstigungshandlung noch vorhanden ist. An letzterem fehlt es hier aber, da der Vorteil schon wieder weg war.
Jessica
17.6.2025, 12:32:42
okalinkk
21.6.2025, 11:00:48
Hierzu gibt es wahrscheinlich zu wenig Anhaltspunkte. 258 ist ein Erfolgsdelikt. Sollte der wahre Täter also gar nicht bestraft werden oder die Verfolgung um mehr als eine Woche verzögert werden, könnte man 258 annehmen. Dazu sagt der Sachverhalt aber nichts.

Jonas22
27.6.2025, 11:27:42
Ich finde den Vertiefungshinweis, dass hier die falsche Verdächtigung zu bejahen ist, sehr hilfreich. Es wäre gut, wenn bei allen Fällen im Strafrecht wenigstens kurz alle anderen in Betracht kommenden Delikte genannt werden. Ich finde dadurch bekommt man den Überblick, den man für das Examen braucht. Und dadurch, dass diese Delikte nicht umfassend geprüft werden, widerspricht das auch nicht dem Konzept von Jurafuchs, wodurch bei den Fällen immer ein bestimmtes Thema im Fokus ist.