Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung
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Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung
12. April 2026
37 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat einen Kiosk überfallen (§ 249 StGB) und die Tageseinnahmen mitgenommen. Diese versteckt sie in Tatortnähe in einem Gebüsch. T bittet ihren in alles eingeweihten Bruder B, die Beute zu holen und sicher bei sich zu verstecken. B kommt der Bitte nach, weil er möchte, dass seine Schwester langfristig über die Beute verfügen kann.
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