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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei der Verpflichtungsklage: Standardfall
Sachverhalt
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Versagung der Nutzung eines öffentlichen Gebäudes – Zwei-Stufen-Theorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Die S-GmbH, welche zu 100 % im Eigentum der Gemeinde G steht, vermietet den Einwohnern der Gemeinde regelmäßig für kulturelle Veranstaltungen einen großen Saal. Abweichend von der üblichen Praxis wird dem Einwohner A die Benutzung nicht gestattet. A fühlt sich ungerecht behandelt und möchte klagen.

Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Antrag auf öffentlichen Zuschuss
M beantragt bei der Stadt S Geld für die Sanierung seines alten, denkmalgeschützten Hauses. Die Stadt lehnt den Antrag ab. M will das nicht hinnehmen und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf den Erlass eines Bewilligungsbescheids.