Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Nötigung, § 240 StGB

Verwerflichkeit im Lichte der Versammlungsfreiheit

Verwerflichkeit im Lichte der Versammlungsfreiheit

26. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T will für bessere Radwege demonstrieren. Er meldet deswegen eine „Fahrraddemo” an. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern fährt er die geplante Route entlang, an der auch O wohnt. Aufgrund der vielen Fahrräder kommt O mit seinem Auto 20 Minuten lang nicht aus seiner Einfahrt.

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