Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Von der Krankenschwester entnommene Blutprobe
Von der Krankenschwester entnommene Blutprobe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ermittlungsrichter R hat rechtmäßig eine Blutprobenentnahme des Beschuldigten B angeordnet. Die Blutprobe wird B von einem Krankenpfleger ordnungsgemäß, aber ohne ärztliche Aufsicht entnommen.
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Einordnung des Falls
Von der Krankenschwester entnommene Blutprobe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die rechtmäßige Blutprobenentnahme setzt voraus, dass sie von einem Arzt vorgenommen wird.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da der Krankenpfleger die Blutprobenentnahme nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen hat, war die Blutprobenentnahme hier rechtmäßig?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ein Verfahrensverstoß führt stets zur Unvewertbarkeit der hierdurch erlangten Erkenntnisse.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Liegt hier ein solch schwerwiegender Verfahrensverstoß vor, sodass ein Verwertungsverbot besteht?
Nein!
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