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Summe der Einzelstrafen
5. April 2026
2 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) in Tatmehrheit mit Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Einzelstrafen betrugen ein Jahr Freiheitsstrafe für den Raub und 90 Tagessätze Geldstrafe für den Betrug.
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