Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Härteausgleich

17. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz davor hatte er eine Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) begangen, wegen der er jetzt zu vier Monaten Gefängnis verurteilt wird. Das Tatgericht erwähnt das erste Urteil nicht mehr, da A die dortige Strafe schon verbüßt hat.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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