§ 21 StGB - Betäubungsmittel
30. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Bei der Tat stand er unter dem Einfluss von Heroin. Bei der Festnahme gab er an, sein letzter "Hit" sei schon zu lange her, wirkte nervös und fahrig und schien die Beamten kaum wahrzunehmen.
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