§ 49 StGB bei Geldstrafe

17. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird wegen versuchter Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 22, 23 StGB) verurteilt. Das Gericht legt im Urteil „den gemilderten Strafrahmen (§§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB)“ zugrunde und verurteilt A zu einer Geldstrafe von vier Tagessätzen à 20 Euro. Nur A geht in Revision.

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