Definition: Valutaverhältnis (§ 328 BGB)
Definiere den Begriff „Valutaverhältnis“ beim Vertrag zugunsten Dritter:
Das Valutaverhältnis beim Vertrag zugunsten Dritter ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger (Versprechensempfänger) und dem Dritten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LS2024
7.6.2024, 15:59:41
Die AI markiert es als falsch, wenn man den Dritten und den Versprechensempfänger in einer anderen Reihenfolge nennt, als dies in der Definition von Jurafuchs der Fall ist.
CR7
8.6.2024, 17:27:51
@LS2024 Das würde das Team glaub schneller berücksichtigen, wenn du unter dem Ergebnis einen Daumen runter gibst "Trifft die Auswertung zu" und genau beschreibst, was falsch ist. LG
LS2024
8.6.2024, 17:47:57
Ah ja, das probiere ich mal.
erikxxx
22.10.2024, 10:11:47
@[LS2024](144077) Genau der selbe Fehler ist bei mir heute aufgetreten. Ich werde es auch melden.
Konrad1522
5.11.2024, 18:42:12
Wenn das
Valutaverhältnisein formloser Schenkungsvertrag ist, wird dieser dann regelmäßig durch den Abschluss des Vertrags im
Deckungsverhältnis(Begründen der Forderung des Dritten) oder erst durch Erbringung der Leistung durch den Versprechenden geheilt?